Dieser Tastaturspeicher ist hervorragend für die Langzeitaufzeichnung, da er
bis zu 500.000 Zeichen speichert.
Mit diesem kleinen Stecker lassen sich sämtliche Tastatureingaben einer PS/2
Tastatur aufzeichnen, ohne dass dafür extra eine Software installiert werden
müsste. Da er komplett hardwarebasiert ist, zeichnet er die Tastatureingaben
unabhängig davon auf, ob der PC vielleicht gerade abgestürzt ist und macht daher
auch bei den Datensicherung eine gute Figur.
Wenn die gewünschte Menge an Daten
gesammelt wurde, kann man die Daten einfach über den PS/2 Anschluss
passwortgeschützt auslesen. Dabei benötigen Sie keine besondere Software, Word
oder auch Notepad sind z.B. dafür geeignet.

Anleitung zum Keylogger
(ca. 156 K / PDF)
Das Gerät ist für jeden Rechner mit PS/2 Tastatur geeignet, egal ob
Windows,
MacOS oder Linux als Betriebssystem verwendet wird. Man steckt es einfach
zwischen Tastatur und Rechner und es speichert die Anschläge. So können Sie z.B.
erkennen, wenn ein Arbeitskollege Ihren PC unbefugt nutzt oder sehen, ob ihre
Kinder vielleicht auch nicht jugendfreien Seiten surfen.
Die "PC-Wanze" wird
auch von der Polizei oder Privatdetektiven genutzt, um verräterrische E-Mails
von Verdächtigen zu lesen, noch bevor diese verschlüsselt werden.
Tastaturspeicher PS/2 auf einen Blick:
Alle Tastatureingaben werden direkt in dem "kleinem Stecker" gespeichert!
Kein Programm läuft im Hindergrund
Auslesen ist mit jeder beliebigen Textverarbeitungssoftware möglich, (keine
spezielle Software ist notwendig)
Unabhängig vom Rechner und/oder Betriebssystem
Installation in unter 5 sek.
Deutsche Version
Nicht aufspürbar für Spyware oder Softwarescanner
Auch bei Funk- oder IR-Tastaturen ohne Einschränkungen zu nutzen
Für PS/2 Tastaturen (nicht USB-Tastaturen)
Wenn Sie eine USB Tastatur überwachen möchten, sehen Sie sich bitte diesen
Artikel an:
USB
Tastaturspeicher.
Nutzungsbedingungen für Tastatur-Rekorder
1. Ein Tastatur-Rekorder ist ein Gerät zur Aufzeichnung sämtlicher
Tastatureingaben eines Computers. Mit Hilfe eines Tastatur-Rekorders kann der
Verlust über Tastatur eingegebener Daten für bestimmte Zeiträume verhindert
werden.
2. Unsere Hardware ist ausschließlich für autorisierte Systemadministratoren,
Arbeitgeber und/oder Eigentümer des Computers im Rahmen der jeweils geltenden
rechtlichen Regelungen bestimmt. Wird ein Tastatur-Rekorder zur Kontrolle über
Nutzung und Verwendung von Computern verwendet, die von Dritten genutzt werden
können, wird ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
hingewiesen.
3. Soweit ein Tastatur-Rekorder nicht ausschließlich für den eigenen, exklusiv
persönlich genutzten Computer Anwendung findet, sind die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen über die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von
personenbezogenen Daten und hier insbesondere das Belehrungs- und
Einwilligungserfordernis zu beachten. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu
achten. Geheimnisse, insbesondere betrieblicher Art, dürfen nur von Berechtigten
eingesehen und verarbeitet werden.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines
Tastatur-Rekorders unter Missachtung der vorgenannten Hinweis-, Belehrungs- und
Einwilligungserfordernisse unter Umständen zivil- und strafrechtliche
Konsequenzen, etwa in Form von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen bzw.
Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe, nach sich ziehen kann.
5. Für die konkrete Art der Verwendung eines Tastatur-Rekorders ist
ausschließlich der Verwender des Tastatur-Rekorders verantwortlich.
6. Insbesondere versichert der Kunde, sich mit den anwendbaren
datenschutzrechtlichen sowie sonstigen gesetzlichen, d.h. insbesondere zivil-
und strafrechtlichen Bestimmungen für die konkrete Anwendung eines
Tastatur-Rekorders vertraut zu machen.
7. ALONMA® GmbH vermag aufgrund der Vielgestaltigkeit möglicher
Anwendungen eines Tastatur-Rekorders keinerlei Haftung für die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen in jedem Einzelfall zu übernehmen. Die nicht
bestimmungsgemäße Verwendung eines Tastatur-Rekorders entbindet ALONMA® GmbH, Partner und Hersteller, ebenso wie die eigenmächtige Änderung am einem
Tastatur-Rekorder, von allen Verpflichtungen im Schadensfall.
8. Der Kunde stellt ALONMA® GmbH und dessen Partner von jeglicher
Inanspruchnahme durch Dritte frei, insbesondere solange und soweit gegen diese
Nutzungsbedingungen verstoßen worden ist.