Mit dieser Keylogger-Software zeichnen Sie die Aktivitäten an einem PC auf und überwachen diesen zuverlässig.
Alle Eingaben auf der Tastatur werden in eine Log-Datei gespeichert, die Sie bequem mit dem Programm "LogViewer" ansehen können. So finden Sie heraus, was an Ihrem PC geschieht, wenn Sie gerade nicht da sein oder was Ihre Kinder so im Internet anstellen. Zudem können Sie damit eine Sicherheitskopie über alles, was Sie geschrieben haben, anfertigen und im Ernstfall wichtige Daten retten. Schützen Sie sich vor unbefugtem Zugriff auf Ihren PC!

Anleitung zum PC Spy (ca. 500 K / PDF)
Mehr Sicherheit am PC: Computerüberwachung durch Keylogger
Der Zugriff auf den Keylogger ist mit einem Passwort geschützt. Sie können sich die Log-Datei an Ihre E-Mail-Adresse senden lassen und so auch aus der Ferne kontrollieren, was vor sich geht. Neben den Anschlägen auf der Tastatur, speichert der Keylogger auch, welche Internetseiten aufgerufen wurden und macht regelmäßig Bildschirmkopien.
Zusätzlich ist es möglich, den Keylogger als selbstinstallierende .exe-Datei per E-Mail an andere Personen zu schicken, so dass die Überwachung auf Computern in der Ferne ausgeführt wird.
Optional können Sie zur Software einen 2 GB USB-Stick erwerben, auf dem der Keylogger bereits vorinstalliert ist.
Software Keylogger Funktionen in der Übersicht
- E-Mail: Der Keylogger kann eine E-Mail mit den aufgezeichneten Daten an Sie senden
- FTP-Übertragung: Die Keylogger-Software überträgt die Daten auf Wunsch an einen FTP-Server
- Netzwerkverbindung: Mit der Tastaturspeicher-Software können die Daten per LAN an einen anderen PC übertragen werden
- Zwischenablage: Jeder Text, der in der Zwischenablage gespeichert wird (z.B. bei Kopieren/Einfügen), landet in der Log-Datei
- Unsichtbar: Der Unsichtbar-Modus macht die Software für den Nutzer völlig unerkennbar. Das Programm ist dann nicht zu sehen, auch nicht in der Taskleiste, dem Task-Manager, etc.
- Visuelle Überwachung: Regelmäßige Aufnahme von Bildschirmkopien (Screenshots)
- Chat-Überwachung: Zeichnen Sie beide Seiten einer Chat-Konversation auf. Das funktioniert bei folgenden Programmen: Windows Live Messenger, ICQ Pro, ICQ Lite, Skype, MSN Messenger, Windows Messenger, Google Talk, Yahoo Messenger, Miranda, QIP
- Sicherheit: Der Zugriff auf den Keylogger und die Log-Datei kann per Passwort geschützt werden
- Web-Update: Ist eine neue Version vom Programm erhältlich, lädt das Programm automatisch das Update. Sie haben so immer die neuste Version auf dem PC
- Überwachung der Anwendungen: Der Keylogger speichert, welche Anwendungen aktiv gewesen sind
- Zeit und Datum: Die genaue Zeit und das Datum werden den Daten hinzugefügt
- Ansicht: Sie können die Log-Daten einfach als HTML-Seite, Textdatei oder mit dem "LogViewer" ansehen
- Kleine Größe: Die Keylogger-Software überzeugt mit einer geringen Installationsgröße als andere Produkte auf dem Markt und einer schnellen Performance
- Mehrsprachig: Die grafische Benutzeroberfläche kann in verschiedenen Sprachen genutzt werden (Deutsch, Englisch, Schwedisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Ungarisch)
- Unicode: Von der Software werden Unicode Zeichen verarbeitet. Das bedeutet, dass auch Schriftzeichen aus dem Japanischen, Chinesischen, Arabischen und viele weitere unterstützt werden
- Jedes Zeichen wird protokolliert: Auch unsichtbare Eingaben (wie Passwörter, etc.)
Weitere Daten zum Keylogger
- Unterstützt Windows 2000/XP/Vista/7
- Überwacht auch mehrere Benutzerprofile an einem PC
- Automatischer Start
- Einfache Installation und benutzerfreundliche Oberfläche
Rechtliche Erläuterung zum PC Spy
Wer macht was und wann auf Ihrem PC, wenn Sie nicht daheim sind? Der Tastaturrekorder findet es heraus! Der Einsatz auf fremden Rechnern ohne Einwilligung des Besitzers ist nicht erlaubt. Die 007-Software verfügt über Überwachungsfunktionen (insbesondere "Aufnahme der Tastenanschläge" und "Bildschirmaufnahme"), die der Genehmigung der zu überwachenden Personen bedarf. In Deutschland kann der heimliche Einsatz von Keyloggern an fremden Computern als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuches strafbar sein. Unternehmen, die Keylogger an den Firmencomputern einsetzen wollen, müssen zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Bei Verwendung der Software in anderen Ländern müssen Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen informieren und diese beachten.
PC-Überwachung
Regelungen in Bezug auf die Überwachung der PC-Tätigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter Anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf "ohne Wissen der Benutzer <.> keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden". Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Überwachungssoftware und -hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten. § 87 Absatz 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen", der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des Personalrats, vgl. § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.
Tastaturspion
Ein Tastaturspion wie dieser zeichen alle Daten auf, die per Tastatur eingegeben werden. Selbst wenn diese auf dem Bildschirm verschlüsselt sind, so wie bei der Eingabe eines Passworts, kann der Tastaturspion jedes Zeichen mitschneiden.