Der PC-Spy übertrifft die meisten Keylogger, denn er ermöglicht auch die Aufnahme von Screenshots!
Das PC Überwachungssystem muss nicht dauerhaft im USB-Port stecken, sondern wird nur kurz an den PC angeschlossen. Dann wird in ca. 15 Sekunden eine Software installiert. Mit dieser Software können alle Eingaben über die Tastatur aufgezeichnet, besuchte Websiten gespeichert und Bildschirmkopien angefertigt werden.

Anleitung zum PC Spy (ca. 230 K / PDF)
Wissen Sie, was andere Personen an Ihrem Rechner machen?
Im Grunde wird alles, was ein Nutzer am überwachten PC anstellt, aufgezeichnet. All das passiert unauffällig und im Hintergrund, der USB-Stick muss dafür nicht mehr angeschlossen sein. Die Daten werden dann einfach abgerufen, indem der Keyspy erneut angeschlossen wird.
Erfahren Sie alles über fremde Benutzer an Ihrem PC oder Notebook!
- Welche E-Mail wurde gelesen oder geschrieben?
- Welcher Chat wurde besucht und was wurde dort geschrieben?
- Welche Antworten hat der Chatter erhalten? Protokollieren Sie die gesamte Unterhaltung im Chat.
- In den meisten Fällen sind Bildschirmkopien auch von Webcams möglich, sowohl der Webcam am PC vor Ort, als auch der des Gesprächsteilnehmers.
- Wonach wurde in Suchmaschinen gesucht?
- Welche Bilder wurden gesucht und angesehen? Erkennen Sie ob Seiten zur Partnervermittlung, Partnersuche, eine Singlebörse, Partnerseiten, Flirtseiten, Kontaktanzeigen oder Online Dating aufgerufen wurden.
- Finden Sie heraus, ob heimlich Dateien versendet wurden!
Notebook und PC mit diesem Keylogger überwachen!
Die Monitoring-Software von ALONMA® macht die Computerüberwachung von PCs und auch Notebooks möglich. Alle Daten werden lokal gespeichert und per Verschlüsselung geschützt. Selbst dann, wenn eine Anti-Spionage-Software auf dem Rechner installiert ist, funktioniert der PC-Spy in den meisten Fällen.
Die Überwachungssoftware bindet sich direkt ins Betriebssystem ein und agiert unsichtbar. Bis zu 10000 Screenshots und eine unbegrenzte Anzahl an Tastatureingaben werden dann gespeichert.
Die Deinstallation erfolgt schnell und einfach über einen Button im Menü.
Finden Sie heraus, was auf Ihrem Computer vor sich geht, wenn Sie nicht da sind!
Anwendungsbeispiele ALONMA® PC Spy
- Eltern können das Verhalten ihrer Kinder im Internet kontrollieren
- Arbeitgeber finden heraus, wenn Firmeninterna über das Internet weitergeleitet werden
- Arbeitgeber können prüfen, ob wirklich gearbeitet wird
- Jugendliche können vor dem Kontakt mit gefährlichen Fremden geschützt werden
- Prüfen Sie, ob Unbefugte Ihren PC benutzen
Technische Daten ALONMA® Spysoftware
- 1 GB Speicher für ca. 8000-10000 Screenshots und quasi unbegrenzte Textaufzeichnung
- PC-Spy wird vom Großteil der Antispionage-Software nicht erkannt
- Der Stick muss nicht dauerhaft am PC stecken, wie bei anderen Überwachungsprogrammen am Markt
- Tastatureingaben aufzeichnen, Bildschirmkopien anfertigen
- Die lokalen Daten sind mit einem Code verschlüsselt
- Sowohl PCs, als auch Notebooks möglich!
- Betriebssysteme: Windows XP, Vista, Windows 7
- Sie müssen am PC eingeloggt sein und Installationsrechte besitzen, um den PC Spy zu verwenden
- Der PC Spy lässt keine Spuren zurück!
- Gewicht: 10g
Rechtliche Erläuterung zum PC Spy
Wer macht was und wann auf Ihrem PC, wenn Sie nicht daheim sind? Der Tastaturrekorder findet es heraus! Der Einsatz auf fremden Rechnern ohne Einwilligung des Besitzers ist nicht erlaubt. Die 007-Software verfügt über Überwachungsfunktionen (insbesondere "Aufnahme der Tastenanschläge" und "Bildschirmaufnahme"), die der Genehmigung der zu überwachenden Personen bedarf. In Deutschland kann der heimliche Einsatz von Keyloggern an fremden Computern als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuches strafbar sein. Unternehmen, die Keylogger an den Firmencomputern einsetzen wollen, müssen zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Bei Verwendung der Software in anderen Ländern müssen Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen informieren und diese beachten.
PC-Überwachung
Regelungen in Bezug auf die Überwachung der PC-Tätigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter Anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf "ohne Wissen der Benutzer <.> keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden". Damit ist dem Arbeitgeber ein heimlicher Einsatz von Überwachungssoftware und -hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten. § 87 Absatz 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen", der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des Personalrats, vgl. § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.
Tastaturspion
Mit diesem Tastaturspion gelingt es, alle Daten aufzuzeichnen, die auf einem PC eingegeben wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten auf dem Bildschirm verschlüsselt erscheinen, wie z.B. bei der Passworteingabe. Der Tastaturspion wird diese Daten dennoch mitschneiden.